Inhaltsverzeichnis
Recht verständlich: ein kleiner Exkurs ins Gesetz
Körperverletzung mit Einverständnis – geht das?
Im deutschen Strafrecht ist unter dem Begriff der Körperverletzung eine Straftat zu verstehen. Diese ist im Strafgesetzbuch (StGB) in den Paragrafen 223 bis 231 geregelt. Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen. Nämlich wenn diese Körperverletzung mit Einverständnis geschieht. Gerade in der BDSM-Szene ist es weit verbreitet, sich gegenseitig an seine physischen sowie auch psychischen Grenzen zu bringen. Dies geschieht in den meisten Fallen mit einer Körperverletzung mit Einverständnis. Diejenigen, die solche Praktiken sexuell erregen, sollten eines bedenken. Nämlich dass Sexualität nicht immer eine Privatangelegenheit ist. Bei Dominanz und Unterwerfung handelt es sich nicht immer nur um Themen, welche ins Schlafzimmer gehören.
Was unterscheidet herkömmliche Gewalt von der BDSM-Szene?
Das Verhalten von frauenverachtenden Männern innerhalb der eigenen vier Wände ist mittlerweile zur gesellschaftlichen Realität geworden. Millionen von Frauen weisen Traumata auf, die oft Männer im Rahmen häuslicher Gewalt verursachen. Folglich sind sie Opfer von Körperverletzungen geworden. Aber auch Männer können Opfer von körperlicher Gewalt werden. So ist es keine Seltenheit, dass auch Männer misshandelt und gequält werden. Und sei es nur, weil sie auf Grund ihrer provokanten Art einer Schlägerbande zum Opfer fallen. Fast jeder wird derartige Szenen kennen. In diesem Fall unterscheidet ein Merkmal die herkömmliche Gewaltbeziehung von der BDSM-Szene. Und zwar dieses Merkmal, dass die Körperverletzung mit Einverständnis vollzogen wird.
BDSM als Machtspiel
Machtungleichheiten sind der Schlüssel zu derartigen Praktiken. Denn diese werden hierbei erotisiert. Zwar überschreiten die Anhänger des BDSM für den Großteil der Menschen gewisse Grenzen. Allerdings ist fraglich, wer diese Grenzen überhaupt festlegt. Nur weil eine Sache nicht der Norm entspricht, wird sie als grenzüberschreitend abgetan. Beim BDSM ist nicht immer nur die Frau die Unterworfene. Auch hier können die Rollen getauscht werden. Nicht selten kommt es vor, dass sich ein Mann, welcher im Alltag Anwalt ist, auf der sexuellen Ebene unterwerfen möchte. Er möchte von seiner sexuellen Partnerin in die Schranken gewiesen werden und eine Körperverletzung mit Einverständnis erfahren.
Nachdem zahlreiche Frauen die Bücher und Filme mit dem Titel "Shades of grey" rezipiert haben, stieg der Umsatz von Sexshops auf Grund einer Vielzahl von BDSM-Utensilien. Jedoch ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass die Inhalte dieser Bücher und Filme nicht die gängige Praxis ist. Für Anhänger der BDSM-Szene geht es nicht um diverse Fantasien. Es geht um echte Schmerzen, Verletzungen und Gewalt. Das Ganze ist eingebettet in ein Rollenspiel aus Dominanz und Unterwerfungen. Fessel- und Schlagspiele sowie Bestrafungen sind selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Gerade dies macht derartige Rollenspiele so interessant.
Ist BDSM strafbar als Körperverletzung mit Einverständnis?
Im Sexualstrafrecht ist ganz klar geregelt, wann derartige Handlungen strafbar sind und wann nicht. Grundsätzlich darf die Körperverletzung nur mit Einverständnis des Gegenübers durchgeführt werden. Der Vorwurf der Vergewaltigung sowie der sexuellen Nötigung ist in vielerlei Fällen vorzufinden.
Oft kommt es auf den Einzelfall an. Deutsche Richter sind mittlerweile sensibilisiert, was das Thema SM angeht – und kennen sich einigermaßen gut aus, was in der Szene vor sich geht. Allerdings gibt es in Deutschland hier ein starkes Nord-Süd-Gefälle. Beobachter gehen davon aus, dass beispielsweise in Hamburg die Rechtsprechung zur Thematik BDSM wesentlich zeitgemäßer ist als etwa in Bayern.
Wir können jedoch festhalten: Grundsätzlich sind Praktiken des BDSM immer strafbar, sofern die Körperverletzung nicht im Einverständnis beider Parteien stattgefunden hat. Oder die «Täter» die Grenzen, welche man in den Paragrafen 216 bis 228 StGB definiert hat, überschreiten.
Kann man sich bei BDSM absichern?
Damit in jedem Fall die Körperverletzung mit Einverständnis vollzogen wird, hilft es, sich abzusichern. Grundsätzlich sollten beide Partner einwilligen. Diese Einwilligung kann stillschweigend oder ausdrücklich erklärt werden. Da es sich bei der Körperverletzung mit Einverständnis um eine Art Spiel für beide Parteien handelt, muss es zu jeder Zeit möglich sein, dieses Spiel zu beenden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld ein sogenanntes Safeword zu vereinbaren. Dies gewährleistet, dass die Körperverletzung mit Einverständnis durchgeführt wird. Mit diesem Signalwort hat der devote Partner die Möglichkeit, kund zu tun, dass er etwas nicht möchte und der aktive Part eine Grenze überschreitet.
Ebenso kann man zur Absicherung Screenhots von Profilen auf einschlägigen Portalen anfertigen, damit der passive Part hinterher nicht behaupten kann, «mit der Materie BDSM nichts am Hut zu haben». Hier hilft es auch, Konversationen über Messenger, Email et cetera aufzubewahren. Ein wirksamer Schutz ist dies freilich nicht, kann aber im Fall der Fälle vor Gericht oder bei der Polizei helfen.
Wann ist eine Körperverletzung mit Einverständnis dennoch strafbar?
Damit eine Körperverletzung mit Einverständnis strafbar ist, muss Lebensgefahr bestehen. Lebensgefahr definiert die Judikative so, dass auch tatsächlich eine Gefahr für das Leben desjenigen bestehen muss. Hierzu zählen übermäßige Tritte, Schläge sowie Bisse an empfindlichen Stellen, starkes Würgen bis zur Bewusstlosigkeit, so dass Erstickungsgefahr besteht und auch Tritte und Schläge gegen den Kopf. Auch gefährliche Strangulationsnachstellungen oder Foltermethoden mit nachhaltigen Schäden, die die Gefahr des Todes in sich bergen, sind als strafbare Handlungen beim BDSM anzusehen. Genau wie Kannibalismus, der – Einverständnis des Betroffenen hin oder her – ebenso unter Strafe steht.
Fazit
Zusammenfassend ist zu sagen, dass sexuelle Handlungen nicht ausschließlich Privatsache sind. Grundsätzlich darf eine Körperverletzung mit Einverständnis durchgeführt werden. Jedoch ist an dieser Stelle zu beachten, dass sie nicht gegen die Sittenwidrigkeit verstößt. Dies bedeutet, dass keine Gefahr für Leib und Leben bestehen darf. Hierbei ist von einer tatsächlichen Lebensgefahr auszugehen. Diese rühren beispielsweise her von Schlägen beziehungsweise Tritten gegen den Kopf oder extremem Würgen. Das heißt, dass derartige Handlungen strafbar sind, selbst wenn diese Körperverletzung mit Einverständnis durchgeführt wird.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung in juristischem Sinne darstellt, sondern lediglich der Information und einem ersten Überblick dient. Eine fundierte und einzelfallbezogene Rechtsberatung erhältst du bei einem versierten Rechtsanwalt. Solltest du in diesem Bereich einen Fachanwalt benötigen, stellen wir gern einen Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger her. In diesem Fall nutze bitte unser Kontaktformular für eine kurze Nachricht an uns.