Ist Analsex zwischen Mutter und Sohn erlaubt?

Von Dr. Dorothea Flogger
Voraussichtliche Lesedauer: 8 Minuten
Ist Analsex zwischen Mutter und Sohn erlaubt?
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Analsex zwischen Mutter und Sohn

Ist Inzest in der Familie verboten?

Das Thema “Sexhandlungen unter Familienangehörigen” ist für viele tabu, in manchen Kulturen allerdings gängige Praxis. Das regt zu kontroversen Diskussionen an. Aber was sagt das Gesetz? Ist beispielsweise Analsex zwischen Mutter und Sohn verboten, wird er geduldet oder ist er sogar gesetzlich erlaubt? Hier kommen die Begriffe Inzest und Inzucht in der Familie zur Anwendung. In diesem Zusammenhang spielen weitere Faktoren eine Rolle.


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Definition von Inzest und Inzucht

Der Inzest bezieht sich auf den Beischlaf zwischen blutsverwandten Familienmitgliedern ersten Grades. Dies ist über Paragraf 173 des Strafgesetzbuches (Beischlaf zwischen Verwandten) nach Abschnitt 12 geregelt. Demzufolge ist Inzest in der Familie verboten und stellt einen Strafbestand gegen die Familie dar. Zu berücksichtigen gilt hierbei die Bedeutung des Beischlafes, der sich rein auf den vaginalen Geschlechtsverkehr beschränkt.

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Bei der Inzucht in der Familie geht es um die Fortpflanzung zweier Familienmitglieder ersten Grades. Hierbei resultiert eine Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr zwischen engen, leiblichen Verwandten. Der Grund des gesetzlichen Verbotes basiert auf zweierlei Gründen: Inzucht besitzt ein erhöhtes Risiko für gesundheitliche Schädigungen der daraus resultierenden Kinder und der grundsätzlichen Vermeidung sexueller Beziehungen zwischen engen Familienangehörigen. Weil die Inzucht in der Familie in der Regel einen verbotenen vaginalen Geschlechtsverkehr voraussetzt, liegt das Strafmaß in gleichem Rahmen.

Ist Analsex zwischen Mutter und Sohn erlaubt?

Was der Politik übel aufstößt, sorgt in der Gesellschaft sowie unter Juristen für die Frage, ob diese Regelungen noch zeitgemäß sind. Im Durchschnitt kommt es deutschlandweit pro Jahr zu zehn Strafverfolgungen durch die Gerichte aufgrund von Inzest-Verdacht oder Inzucht in der Familie.

Die Strafverfolgung beim Verdacht des Inzests

Inzest in der Familie – erlaubt oder verboten? Das sagt das Gesetz!

Es reicht bereits der Inzest-Verdacht für eine strafrechtliche Verfolgung. Ist der Nachweis von vaginalem Sex mit einem direkten Abkömmling erwiesen, drohen den Beteiligten eine erhebliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Inzest unter Geschwistern ab einem Alter von 18 Jahren wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet.

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Des Weiteren kommt es auf das Alter der Beteiligten beim Inzest an. Grundsätzlich erhalten Kinder ab 14 Jahren per Gesetz das sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Das heißt, sie können ab diesem Alter frei entscheiden, ob und mit wem sie Geschlechtsverkehr betreiben. Im “normalen” Sexleben können Eltern dies allerdings verbieten, insbesondere, wenn es sich um einen volljährigen Partner handelt. Beim Inzest zwischen einem Elternteil und einem minderjährigen Kind über 14 Jahren erübrigt sich deren Einwilligung in der Regel. Anders als im normalen Strafrecht, gelten minderjährige Kinder auch ab 14 Jahren bei Inzest und Inzucht als strafunmündig. Eine Strafverfolgung droht ihnen erst mit der Volljährigkeit ab 18 Jahren. Sexhandlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in jedem Fall gesetzlich verboten.

Analsex zwischen Mutter und Sohn

Inzest in der Familie – erlaubt oder verboten? Das sagt das Gesetz!Wie bereits beschrieben, sind Inzucht und Inzest in der Familie verboten. Dies setzt allerdings den vaginalen Geschlechtsverkehr voraus. Paragraf 173 des Strafgesetzbuches (Sex zwischen Verwandten) beschäftigt sich allerdings nicht mit anderen Formen sexueller Handlungen mit engen Familienmitgliedern ersten Grades. Demnach sind Oral- und Analverkehr sowie Petting erlaubt. Analsex zwischen Mutter und Sohn sind deshalb auch nicht Teil einer Straftat.

Grundvoraussetzung ist immer, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich stattfinden und der Sohn mindestens 14 Jahre alt ist. Hierbei kommt es aber darauf an, ob der Sohn tatsächlich aus freien Stücken im Rahmen seiner Selbstbestimmung agiert hat. Sollte er beispielsweise keine altersentsprechende geistige Reife besitzen oder durch den Erhalt von Gegenleistungen für seine sexuelle Zustimmung “überredet” worden sein, kann dennoch gegen die Mutter gerichtlich vorgegangen werden. Beim Analsex zwischen Mutter und Sohn ist die sichere Seite stets die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit mit Eintritt in die Volljährigkeit des Sohnes.

Wenn der Vater mit der Tochter…

Wie beim Analsex zwischen Mutter und Sohn verhält es sich auch beim Analsex zwischen Vater und Tochter. Fallen beide per Gesetz unter das Recht auf Selbstbestimmung, gibt das Gesetz kein Verbot gegen den Analsex zwischen Vater und Tochter. Allerdings liegt das Risiko deutlich höher, einem Inzest-Verdacht zu unterliegen. Wenngleich es auch bei Frauen beziehungsweise Müttern zu sexuellen Missbräuchen gegenüber ihren Kindern kommen kann, so ist für den Vater aufgrund seinen Penisses meist der Akteur, der ohne Stimulierung der Geschlechtsteile der Tochter einen vaginalen Geschlechtsverkehr vollziehen kann. Natürlich sind Väter nicht prinzipiell unter Generalverdacht des Kindesmissbrauchs zu stellen, aber dieser Faktor ist dennoch zu berücksichtigen.

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Zudem kann beim Analsex zwischen Vater und Tochter auch ein Abrutschen oder aus Versehen im Eifer der sexuellen Lust zu einem Eindringen in die Vagina der Tochter führen. Das Gesetz fragt nicht nach der Absicht, der Dauer oder der Tiefe des Eindringens. Es reicht für einen Strafbestand aus, wenn der Penis nur einen Zentimeter für Sekunde in die Vagina eintritt. Und als Vater mit Penis trägt er die Verantwortung.

Passiert gleiches “Versehen” beim Analsex zwischen Mutter und Sohn, ist die Sachlage zumindest bei minderjährigen Söhnen anders. Sie tragen zwar eine Mitverantwortung, dass dies nicht passiert, sind aber nicht strafmündig, wenn es geschieht. Obwohl die Mutter als Erwachsene in dem Fall die Hauptverantwortung trägt, haben Gerichte hier häufig einen anderen Blickwinkel auf diesen Sachverhalt – vorausgesetzt, ihr ist die Führung des Penisses nicht nachzuweisen.

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Zusammengefasst ist der Analsex zwischen Mutter und Sohn sowie zwischen Vater und Tochter legal. Aber es ist auf eine absolute Vermeidung von vaginalem Sex, beziehungsweise das kurzfristige Eindringen des Penisses in die Vagina, zu achten. Außerdem ist darauf zu achten, dass kein Ejakulat in die Scheide gelangt und eine Schwangerschaft (Inzucht) verursacht.

Analverkehr zwischen Geschwistern

Auch sexuelle Handlungen zwischen Geschwistern fallen unter Inzest und Inzucht in der Familie. Analsex erfüllt ebenso wenig die gesetzlichen Kriterien für eine strafbare Handlung wie Oralsex oder Petting. Ähnlich wie beim Analsex zwischen Mutter und Sohn sowie Vater und Tochter, kommt es auf die Haftung, das Alter für das Selbstbestimmungsrecht sowie die einvernehmliche Handlung an. Jegliche Art von Sex inklusive Analverkehr mit der Schwester oder dem Bruder sind für unter 14-Jährige verboten. Über 14-Jährigen ist selbst bestimmende sexuelle Aktivität erlaubt, sofern kein vaginaler Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern vorkommt.

Aus diesem Grund gilt auch für den Analsex zwischen Schwester und Bruder, penibel auf die Vermeidung des Penis- und Ejakulat-Eindringens zu achten. Resultiert daraus dennoch eine Schwangerschaft, handelt es sich ebenfalls hierbei um eine Inzucht und damit der Beleg für strafbare Inzest-Handlungen.

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Was der Gesetzgeber nicht bei der Rechtssprechung berücksichtigt, sind sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Geschwistern. Zwar fallen diese auch unter das altersbeschränkte Selbstbestimmungsrecht ab 14 Jahren, aber ansonsten finden diese keine Erwähnung im Strafgesetzbuch. Wie der reine Analsex zwischen Schwester und Bruder, kann der gleichgeschlechtliche Sex zu keiner Inzucht durch Schwangerschaft führen.

Der deutsche Ethikrat für Inzest-Legalisierung

Seit Jahren debattiert die Öffentlichkeit über die Entkriminalisierung der Inzucht in der Familie. Auch der Bundesgerichtshof hat sich bereits damit beschäftigt und 2008 gegen die Aufhebung des Verbots entschieden. 2011 bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil. Dieser sah keinen Verstoß durch Paragraf 173 des Strafgesetzbuches gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Nun hat der deutsche Ethikrat für die Aufweichung des Inzestverbots plädiert. Damit ist der Analsex zwischen Mutter und Sohn, Vater und Tochter sowie der Analverkehr mit der Schwester oder dem Bruder risikoärmer zu praktizieren. Vor allem begründet der Ethikrat seine Haltung damit, dass es nicht staatliche Aufgabe ist, mündigen Bürgern Moralstandards zu diktieren und sexuelle Anziehungskräfte zwischen diesen zu kontrollieren.

Im Fokus steht bei dieser Debatte über die Aufweichung des Inzestverbots vor allem der Geschlechtsverkehr zwischen volljährigen Geschwistern. Obgleich der Analsex mit der Schwester oder dem Bruder straffrei ist, so schränkt das Gesetz diese in ihren eigenen Entscheidungen sexueller Beziehungen ein. Die freie sexuelle Entfaltung unterliegt aktuell der staatlichen Unterdrückung. Nicht zu vergessen ist die zunehmende Offenheit der Gesellschaft durch den Wandel der Zeit. Der Staat sorgt hingegen dafür, dass Inzest in der Familie ein Tabu-Thema bleibt.

Dazu passt aus Sicht des deutschen Ethikrats sowie einiger Juristen die gesamte Inzest-Rechtssprechung nicht zusammen. Einer Hauptgründe aus der Politik bezieht sich auf ein erhöhtes Risiko von vererbbaren Krankheiten bei Inzucht-Kindern. Statistiken zeigen hier allerdings nur minimal höhere Zahlen als bei Kindern von nicht-blutsverwandten Kindern. Zum Schutz von Schutzbefohlenen und vor sexueller Belästigung innerhalb der engsten Familie sind weitere politische Gründe für das Inzest-Verbot. Im Gegenzug sind aber der Analverkehr mit der Schwester oder dem Bruder, Analsex zwischen Mutter und Sohn sowie Vater und Tochter straffrei. Sex zwischen gleichgeschlechtlichen Familienangehörigen ersten Grades ebenfalls.

In anderen EU-Staaten wie Frankreich, Spanien, Belgien, Holland, Luxemburg und Portugal gehört die Kriminalisierung von einvernehmlichem Inzest längst der Vergangenheit an. Deshalb fordert der deutsche Ethikrat bis heute zumindest die Aufweichung des Inzestverbots auch in Deutschland. Dann muss es hoffentlich nicht mehr beim Analsex zwischen Mutter und Sohn, Vater und Tochter sowie unter Geschwistern bleiben.

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