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Bestialität – eine strafbare sexuelle Praktik
Zooerastie, was ist das? Zum Glück sind die Menschen in unserer Zeit in sexuellen Dingen viel toleranter geworden. Wurden früher beispielsweise Damenwäscheträger oder Schuhliebhaber als Perverse verfolgt, stört sich heute niemand daran, solange wie durch die erotische Neigung niemand zu Schaden kommt. Anders sieht es dagegen bei der Zooerastie, auch Bestialität genannt, aus.
Was bedeutet Zooerastie?
Damit wird die Perversion mancher Menschen bezeichnet, die Vergnügen am Sex mit Tieren haben. Andere Bezeichnungen für diese Neigung sind Tiersex oder Zoophilie. Das Wort Bestialität, was dasselbe bezeichnet, darf nicht mit Bestialität verwechselt werden. Letzteres bedeutet Grausamkeit (bestialisches Verhalten). Zooerastie oder Bestialität wurden schon seit jeher als unmoralisch verurteilt. Bereits im Alten Testament der Bibel werden solche Handlungen als schwere Sünde betrachtet und hart bestraft. Sie sind vollkommen sinnfrei und von Grund auf egoistisch, weil es dabei nur um die Befriedigung der eigenen Lust geht. Trotzdem soll es immer wieder zu solchen Vorfällen gekommen sein.
Bis heute halten sich Gerüchte, dass sich Schaf- oder Ziegenhirten in einsamen Gegenden an ihren Tieren vergriffen hätten. Ob sie stimmen oder nicht, lässt sich nicht beurteilen, weil es keine Zeugen gibt. Nicht nur Männer, sondern auch Frauen sollen sich der Zooerastie hingegeben haben. Die russische Zarin Katharina die Große soll angeblich bei dem Versuch, mit einem Hengst Sex zu haben, von diesem erdrückt worden sein. Früher soll sich so manche vornehme Dame einen Schoßhund gehalten haben, weil die Tiere wunderbar lecken können.
Was sagen die deutschen Gesetze zur Bestitalität?
Bis zum Jahr 1969 war Zooerastie oder Sex mit Tieren ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafen geahndet wurde. Im Zuge der Strafrechtsreform wurde der Straftatbestand abgeschafft. Sex mit Tieren wurde nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn diese dabei Schmerzen erlitten.

Aus verständlichen Gründen waren Tierfreunde darüber entsetzt und protestierten mehrfach. Desto erleichterter waren sie, als im Jahr 2013 Sodomie (eine andere Bezeichnung für sexuelle Handlungen mit Tieren) wieder strafbar wurde. (§ 3, Satz 1, Nummer 13 StGB). Der Paragraph verbietet es ausdrücklich, ein Tier für die eigene sexuelle Befriedigung zu nutzen oder Dritten zum Sex zur Verfügung zu stellen oder für derartige Handlungen abzurichten und dadurch zu Verhalten zu zwingen, das nicht artgerecht ist.
Allerdings stellt Bestitalität keinen Straftatbestand, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit dar. Das bedeutet. Tiersex ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe bestraft. Das Gesetz sieht dafür eine Höchststrafe von 25.000 Euro vor. Der Besitz von pornografischen Materialien, die Sex mit Tieren zum Inhalt ist nicht strafbar, allerdings seine Verbreitung. Selbst wenn es Tierfreunden nicht gefällt, stellt Sex mit Tieren keine Straftat dar, wenn das Tier freiwillig mitmacht und es die jederzeit die Möglichkeit hat, sich den sexuellen Handlungen zu entziehen. Einige Sodomiten klagten sogar 2016 gegen das Gesetz, weil sie ihr Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt sahen, scheiterten jedoch mit ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht.