Erotiklexikon: Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz (ProstSchG)

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Prostituiertenschutzgesetz
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Deut­sches Ge­setz vom 1. Ju­li 2017

Das Pro­st­SchG, so die of­fi­zi­el­le Ab­kür­zung des Ge­set­zes, wur­de am 21. Ok­to­ber 2016 er­las­sen und trat zum im Ti­tel er­wähn­ten Da­tum in Kraft. Das Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz ver­folgt die Ab­sicht, die Si­tua­ti­on der ge­schätzt et­wa 400.000 Sex­ar­bei­ter in Deutsch­land zu ver­bes­sern und ih­nen mehr Rech­te zu geben.

Wor­um geht es im Prostituiertenschutzgesetz?

Das Pro­st­SchG be­sagt, dass je­der, der Sex ge­gen Be­zah­lung an­bie­tet, die Tä­tig­keit bei der zu­stän­di­gen Be­hör­de an­mel­den muss. Im Rah­men der An­mel­dung er­folgt ein In­for­ma­ti­ons- und Be­ra­tungs­ge­spräch. Dar­in wird die Per­son über die deut­sche So­zi­al­ge­setz­ge­bung, Be­ra­tungs­an­ge­bo­te und das Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz in­for­miert. Ei­ne Ge­sund­heits­be­ra­tung ist eben­falls vor­ge­schrie­ben (kei­ne Zwangsuntersuchung).

Prostituiertenschutzgesetz

Nach dem Ab­schluss der Pro­ze­dur er­hält der An­trag­stel­ler ei­nen so­ge­nann­ten Hu­ren­pass. Das ist ein Aus­weis mit Fo­to, der bei der Ar­beit stän­dig mit­zu­füh­ren ist. Auf Wunsch kann der Aus­weis auch auf ein Pseud­onym aus­ge­stellt wer­den, um die Pri­vat­sphä­re des An­trag­stel­lers zu schüt­zen. Der Hu­ren­pass ist zwei Jah­re lang gül­tig, bei An­trag­stel­lern un­ter 21 Jah­re nur ein Jahr. Wenn der Aus­weis ver­län­gert wird, muss nach­ge­wie­sen wer­den, dass an ei­ner jähr­li­chen (bei un­ter 21-jäh­ri­gen halb­jähr­li­chen) Ge­sund­heits­be­leh­rung teil­ge­nom­men wurde.

Was bringt das Prostituiertenschutzgesetz?

Un­ter an­de­rem ist im § 32 des Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz die Kon­dom­pflicht fest­ge­legt. Des wei­te­ren sol­len Sex­wor­ker an­de­ren Frei­be­ruf­lern oder Selbst­stän­di­gen gleich­ge­stellt wer­den. Durch das Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz ha­ben zum Bei­spiel Sex­ar­bei­ter das Recht, ei­nen Kun­den zu ver­kla­gen, wenn er sich wei­gert, das ver­ein­bar­te Ho­no­rar zu bezahlen.

Zum voll­bu­si­gen AO Girl

Zu­dem soll durch das Pro­st­SchG die Zwangs­pro­sti­tu­ti­on ein­ge­schränkt wer­den. Die Sex­ar­bei­ter selbst ste­hen dem Ge­setz eher skep­tisch ge­gen­über. Sie sind der Mei­nung, dass der Staat ei­ne Bran­che zu re­gu­lie­ren ver­sucht, die sich nicht re­gu­lie­ren lässt. Sie ver­tre­ten die Mei­nung, dass der Ge­setz­ge­ber mit dem Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz le­dig­lich er­rei­chen will, dass die Hu­ren Steu­ern zah­len. Es ist all­ge­mein be­kannt, dass in der Ero­tik­bran­che Mil­li­ar­den an Eu­ro um­ge­setzt wer­den. Da­von will der Staat et­was abhaben.

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Ste­alt­hing: Heim­lich das Kon­dom beim Sex abziehen

Zu­dem fürch­ten vie­le Hu­ren, durch das neue Ge­setz dis­kri­mi­niert und be­nach­tei­ligt zu wer­den. Vie­le ge­hen heim­lich an­schaf­fen, oh­ne dass der Part­ner oder die Fa­mi­lie da­von wis­sen. Durch den Hu­ren­pass, oder auch Da­ten­leaks bei den Be­hör­den (die schon öf­ter vor­ge­kom­men sind) könn­te her­aus­kom­men, dass sie Sex­ar­bei­ter sind. Da­durch könn­ten ih­nen be­ruf­li­che oder per­sön­li­che Be­nach­tei­li­gun­gen ent­ste­hen. Da­her ste­hen vie­le Be­trof­fe­ne dem Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz ab­leh­nend gegenüber.

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