Erotiklexikon: Bock­schein

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Bockschein
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Das amts­ärzt­li­che Gesundheitszeugnis

Der Be­reich der Sex­ar­beit stellt ei­ne ei­ge­ne Welt mit ih­ren ei­ge­nen Be­grif­fen dar. Man­che von ih­nen sind bis heu­te in der Sze­ne im Ge­brauch, an­de­re da­ge­gen wer­den nicht mehr ge­nutzt und sind bes­ten­falls von his­to­ri­schen In­ter­es­se. Da­zu ge­hört auch das merk­wür­di­ge Wort Bockschein.

Was war ein Bockschein?

BockscheinDas war der um­gangs­sprach­li­che Aus­druck für das amts­ärzt­li­che Ge­sund­heits­zeug­nis. Je­de of­fi­zi­ell re­gis­trier­te Hu­re muss­te den so ge­nann­ten Bock­schein bei sich tra­gen und ihn auf Ver­lan­gen der Po­li­zei oder ei­nem Amts­arzt vor­zei­gen. Der Na­me kam vom gy­nä­ko­lo­gi­schen Stuhl, im Volks­mund "Bock" ge­nannt, auf dem sich die Frau­en zur Un­ter­su­chung prä­sen­tie­ren muss­ten. Die Or­ga­ni­sa­ti­on der Un­ter­su­chung war den Län­dern über­las­sen. In der Re­gel muss­ten die Hu­ren al­le zwei Wo­chen oder zu­min­dest ein­mal pro Mo­nat zur Un­ter­su­chung an­tre­ten. Wenn al­les okay war, er­hiel­ten sie ei­nen Stem­pel in ih­ren Bock­schein, der auch Hu­ren­pass ge­nannt wird.

Das amts­ärzt­li­che Ge­sund­heits­zeug­nis wur­de in Deutsch­land um das Jahr 2000 ab­ge­schafft. In ei­ni­gen Städ­ten wur­de be­reits in den acht­zi­ger Jah­ren kein Ge­sund­heits­zeug­nis mehr ver­langt. Die letz­ten Bun­des­län­der, in de­nen die Pflicht­un­ter­su­chung ab­ge­schafft wur­de, wa­ren Ba­den-Würt­tem­berg, Bay­ern und Sach­sen im Jahr 2001.

War­um wur­de der Bock­schein abgeschafft?

Das Ge­sund­heits­zeug­nis soll­te ver­hin­dern, dass Ge­schlechts­krank­hei­ten durch Pro­sti­tu­ier­te ver­brei­tet wer­den. In den fünf­zi­ger Jah­ren gin­gen Me­di­zi­ner von der An­nah­me aus, dass Ge­schlechts­krank­hei­ten haupt­säch­lich von of­fi­zi­ell re­gis­trier­ten Hu­ren über­tra­gen wür­den. Un­ter­su­chun­gen er­ga­ben je­doch, dass die pro­fes­sio­nel­len Da­men nicht mehr von Ge­schlechts­krank­hei­ten be­trof­fen wa­ren als der Durch­schnitt der Bevölkerung.

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Die wah­re Ge­fahr der Ver­brei­tung di­ver­ser Krank­hei­ten geht viel­mehr von Dro­gen­ab­hän­gi­gen und Hob­by­hu­ren aus, die nicht re­gis­triert sind und kei­ner­lei Kon­trol­le un­ter­lie­gen. Gleich­zei­tig be­schwer­ten sich vie­le Hu­ren, dass die Zwangs­un­ter­su­chung für den Bock­schein ge­gen die Men­schen­wür­de ver­stieß. Da der Bock­schein sei­nen Zweck nicht er­füll­te, wur­de die Zwangs­un­ter­su­chung eingestellt.

Ist es denn oh­ne Bock­schein nicht gefährlich?

Nein, nicht un­be­dingt. Das gilt zu­min­dest für pro­fes­sio­nel­le Hu­ren. Als Aus­gleich für die amts­ärzt­li­che Un­ter­su­chung hat der Staat die Kon­dom­pflicht ein­ge­führt. Sie gilt für je­den Sex ge­gen Be­zah­lung. Die Mehr­zahl der Hu­ren hält sich dar­an, weil sie ge­sund blei­ben wol­len, um Geld zu verdienen.

Heu­te wie da­mals gibt es Pro­ble­me mit Frau­en, die sich aus Geld­not oder Zwang zum Sex an­bie­ten. Schon da­mals konn­te da der Bock­schein nicht hel­fen. Im Grun­de ge­nom­men liegt es an den Kun­den die­ser Frau­en, wenn sie auf Sex oh­ne Kon­dom bestehen.

Synonyme:
Gesundheitszeugnis
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