Ein­ver­nehm­li­cher Sex – ist die­se App die Lösung?

Einvernehmlicher Sex – ist diese App die Lösung?
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"Outies" - Darum benennen manche Frauen sie so

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"Ou­ties" ist ein Be­griff, der häu­fi­ger Ver­wen­dung fin­det. Ins­be­son­de­re Frau­en be­nut­zen ihn und dis­ku­tie­ren häu­fi­ger über ih­re Vor- und Nach­tei­le. Doch was mei­nen Frau­en ge­nau da­mit? Ist das nor­mal? Neh­men sie Ein­fluss auf Sex? Fra­gen, de­ren Ant­wor­ten Frau­en wis­sen sollten.
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Die Ero­tik­bran­che be­fin­det sich im Um­bruch: Frü­her zähl­te vor al­lem die Ge­mein­schaft, doch heu­te sind es Fol­lo­wer­zah­len und Reich­wei­te, die den Er­folg be­stim­men. Die Rol­le der Mo­dels wie Vi­ka Vik­to­ria hat sich ge­wan­delt – von klas­si­schen Web­cam­dar­stel­le­rin­nen zu mo­der­nen Ero­tik-In­fluen­ce­rin­nen, die ih­re Kar­rie­ren ei­gen­stän­dig pla­nen und steu­ern müssen.
ZUFÄLLIGE LEXIKONEINTRÄGE
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Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
Femidom

Fe­mi­dom

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
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SEXBOMBE DES MONATS
Sexbombe des Monats: Ally03 nackt ist ein Augenschmaus

Sex­bom­be des Mo­nats: Ally03 nackt ist ein Augenschmaus

Ally03 nackt ist ein jun­ges, blon­des Gir­lie, das auf An­hieb so­wohl frech wie auch ver­spielt wirkt. Sie ist bild­hübsch, hat ei­ne rat­ten­schar­fe Fi­gur und ist se­xu­ell mehr als auf­ge­schlos­sen. Der Schalk kommt bei die­sem Traum­girl di­rekt aus den Au­gen her­aus. Die Zöp­fe las­sen sie ver­spielt und ver­dor­ben wir­ken. Kurz­um: Ally03 ist ein Mä­del, mit dem man ins Bett will.

Ein­ver­nehm­li­cher Sex – Wer de­fi­niert es?

Müs­sen wir jetzt ei­nen Ver­trag schließen?

Nicht zu­letzt seit der #Me Too De­bat­te dis­ku­tie­ren gro­ße Tei­le der Welt, was ein­ver­nehm­li­cher Sex ist und wann er nicht mehr ein­ver­nehm­lich ist. Zwar ist die Mehr­heit der Men­schen da­für, dass al­le Part­ner dem Ge­schlechts­ver­kehr zu­stim­men soll­ten, doch ist es schwie­rig, die be­wei­sen zu kön­nen, ob der Sex ein­ver­nehm­li­cher Sex ist. Ab­hil­fe will des­halb nun ei­ne App schaf­fen. Mit "Le­galf­ling" sol­len al­le Part­ner ei­nen Ver­trag be­kom­men, der sie recht­lich ab­si­chert. Das ver­spricht zu­min­dest die Be­schrei­bung der App.

Einvernehmlicher Sex - ist diese App die Lösung?Bis heu­te gibt es in Deutsch­land Dis­kus­si­ons­be­darf, was das Se­xu­al­straf­recht be­trifft: Zwar gilt seit 2016, dass der es kein ein­ver­nehm­li­cher Sex ist, wenn der Part­ner oder die Part­ne­rin ein kla­res "Nein" von sich ge­ge­ben hat. Es ist je­doch schwie­rig, das gan­ze vor Ge­richt be­wei­sen zu kön­nen, so­lan­ge es kei­ne recht­li­chen Do­ku­men­te wie ei­nen Ver­trag gibt. Doch wer setzt sich vor dem Sex schon hin und setzt für al­le be­tei­lig­ten Part­ner ei­nen Ver­trag auf? Bü­ro­kra­tie – der Lust­kil­ler Num­mer eins. Nie­der­län­di­sche Ent­wick­ler ha­ben des­halb ei­ne App ent­wi­ckelt, die ei­nen sol­chen recht­li­chen Schutz bie­ten könn­te. Es wird nicht nur ge­klärt, ob ein­ver­nehm­li­cher Sex ge­wollt ist, son­dern auch, wel­che Prak­ti­ken als ein­ver­nehm­li­cher Sex gelten.

★  Die Ama­teur-Com­mu­ni­ty für zwang­lo­sen Sex oh­ne Ver­trag  ★

Da­bei ist die Pa­let­te groß: Von Zun­gen­küs­sen bis BDSM-Spiel­chen ist al­les da­bei. Erst wenn al­le Be­tei­lig­ten dem Vor­schlag zu­ge­stimmt ha­ben, so die Idee der App, kann der Spaß be­den­ken­los be­gin­nen. Durch die Block­chain-Tech­no­lo­gie müs­sen sich Be­nut­zer der App kei­ne Sor­gen um sen­si­ble Da­ten ma­chen. Block­chains bie­ten ei­ne idea­le Ver­schlüs­se­lung, die un­ter Ex­per­ten als un­knack­bar gilt.

Ein­ver­nehm­li­cher Sex – und da soll aus­ge­rech­net ei­ne App helfen?

Straf­rechts­exper­ten se­hen die App und ihr Ver­spre­chen je­doch kri­tisch. An­ders als bei ech­ten Ver­trä­gen, die mit ei­ner ein­ma­li­gen Un­ter­schrift schwer zu fäl­schen sind, muss der Nut­zer oder die Nut­ze­rin bei Le­galf­ling nur auf ei­nen But­ton zum Be­stä­ti­gen kli­cken und es ist ein­ver­nehm­li­cher Sex. Da­bei ist je­doch nicht ge­klärt, ob der Smart­phone­be­sit­zer selbst oder doch ei­ne an­de­re Per­son auf den But­ton ge­drückt hat. Auch ist es frag­lich, ob die Be­stä­ti­gung durch die App vor ei­nem Ge­richt Be­stand ha­ben könnte.

Es ist al­so klar: Die De­bat­te um ein­ver­nehm­li­chen Sex ist noch nicht be­en­det und es wird noch vie­le Ideen ge­ben, die­ses Pro­blem zu lö­sen. Ei­nen an­de­ren Weg ist man in Schwe­den ge­gan­gen: Dort gilt seit neus­tem Sex nur dann als ein­ver­nehm­li­cher Sex und so­mit als le­gal, wenn vor­her al­le Be­tei­lig­ten ih­re Zu­stim­mung ge­ge­ben ha­ben. Auch hier dürf­te es je­doch Pro­ble­me mit der Be­weis­bar­keit sol­cher Aus­sa­gen geben.

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