Ty­pisch USA: Blin­der Mann ver­klagt Playboy

Typisch USA: Blinder Mann verklagt Playboy
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Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
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Le­ahS­nuSnu ist blond, hübsch und rich­tig schön ver­saut. Trotz ih­res noch re­la­tiv un­schul­di­gen Al­ters hat es das sü­ße Girl mit dem Stern­zei­chen Zwil­lin­ge faust­dick hin­ter den Oh­ren. Wiss­be­gie­rig saugt sie je­de se­xu­el­le Er­fah­rung auf, die sie ma­chen kann. Und ih­re Fans sind stets live da­bei. Denn die jun­ge Por­no­maus lässt ih­re im­mer grö­ßer wer­den­de Fan­ge­mein­de per Vi­deo und Web­cam an ih­ren gei­len Un­ter­neh­mun­gen teilhaben.

Das Land der un­be­grenz­ten (und ku­rio­sen) Rechtsprozesse

Auch Blin­de wol­len den Play­boy le­sen – und ei­ner klagt: Die USA gal­ten schon im­mer als Land der un­be­grenz­ten Mög­lich­kei­ten und brin­gen da­bei so manch Skur­ri­les her­vor. Da­zu ge­hört zum Bei­spiel die Kla­ge ei­ner Frau ge­gen den Her­stel­ler von Mi­kro­wel­len­her­den. Die Frau hat­te ge­klagt, weil die Ge­brauchs­an­wei­sung kei­ne In­for­ma­ti­on dar­über ent­hielt, dass das Ge­rät nicht zum Trock­nen der frisch ge­ba­de­ten Haus­kat­ze ge­eig­net ist.

Der ar­me Stu­ben­ti­ger ließ in der Mi­kro­wel­le sein Le­ben. Nicht nur die­se Tat­sa­che sorgt in Eu­ro­pa für Hei­ter­keit. Auch die Tat­sa­che, dass die Frau vor Ge­richt Recht zu­ge­spro­chen be­kam, sorgt hier­zu­lan­de für noch mehr Kopfschütteln.

Typisch USA: Blinder Mann verklagt PlayboySkur­ri­le Mel­dung aus den Ver­ei­nig­ten Staaten

Es ist schon ei­ne ver­rück­te Nach­richt, die die­ser Ta­ge durch das Web ging. Ein blin­der Mann ver­klagt Play­boy, weil ihm auf die­ser Platt­form ein bar­rie­re­frei­es Ein­kau­fen nicht mög­lich war. Wo? Na­tür­lich in den USA. Play­boy ist be­kannt für viel nack­te Haut schö­ner Frau­en, die auch als Bun­nys be­zeich­net wer­den. Der Mann ver­klagt Play­boy, weil er auch die Zeit­schrift le­sen möch­te, so sein Argument.

Auf den ers­ten Blick er­scheint das et­was lä­cher­lich. Vor al­lem dann, wenn man nur an die hüb­schen Bun­nys denkt. Doch wer sich das Her­ren­ma­ga­zin nä­her an­sieht, ent­deckt dort auch vie­le gut ge­schrie­be­ne und in­ter­es­san­te Ar­ti­kel. Und ge­nau um die­se geht es. Der Mann ver­klagt Play­boy, weil die in Wor­ten ab­ge­druck­ten In­hal­te für Blin­de nicht zu­gäng­lich sind. Be­rück­sich­tigt man, dass die On­line­aus­ga­be Play­boy kei­nen Ser­vice an­bie­tet, die In­hal­te oh­ne Be­ein­träch­ti­gung der Funk­tio­nen auf über 200 Pro­zent zu ver­grö­ßern, dann er­scheint die Kla­ge in ei­nem an­de­ren Licht.

Der Mann ver­klagt Play­boy nach ei­ge­nen An­ga­ben, weil die An­ge­bo­te, Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen nicht für Blin­de ge­recht an­ge­bo­ten wer­den. Ne­ben ei­ner star­ken Ver­grö­ße­rung der Tex­te wä­re auch ei­ne Au­dio­wie­der­ga­be denk­bar, die Blin­de über ei­nen Laut­spre­cher oder Kopf­hö­rer ab­hö­ren können.

Mann ver­klagt Play­boy we­gen feh­len­der Barrierefreiheit

Um die hüb­schen Bun­nys geht es dem Mann nach ei­ge­nen An­ga­ben nicht. Doch ist ein Ma­ga­zin wie Play­boy auch dann noch le­sens­wert, wenn man die Bil­der mit den hüb­schen Frau­en nicht sieht. Re­du­ziert man das Män­ner­ma­ga­zin auf die ge­schrie­be­nen Ar­ti­kel, so kommt man zu dem Er­geb­nis, dass das Ma­ga­zin auch oh­ne Bil­der le­sens­wert ist. Der Mann ver­klagt Play­boy zu­min­dest aus die­ser Sicht nicht zu Un­recht. Wie die Kla­ge en­det, bleibt ab­zu­war­ten. Ma­ga­zi­ne mit ver­gleich­ba­rem In­halt sind je­den­falls gewarnt.

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