Fremde Nacktbilder zu verschicken ist kein Kavaliersdelikt!

Von Marco Dorada
Voraussichtliche Lesedauer: 4 Minuten
Fremde Nacktbilder zu verschicken ist kein Kavaliersdelikt!
Fremde Nacktbilder zu verschicken ist kein Kavaliersdelikt!

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Nicht auf die leichte Schulter nehmen

In einer digitalen Welt, in der wir ständig online sind, ist es einfacher denn je, Bilder und Nachrichten zu verschicken. Mit der wachsenden Beliebtheit von Smartphones und sozialen Medien hat sich jedoch auch die Verbreitung von Nacktbildern verschärft.


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Nacktbilder zu verschicken kann für Betroffene verheerende Folgen haben, insbesondere wenn es ohne ihre Zustimmung oder ohne den Schutz ihrer Privatsphäre geschieht. In diesem Artikel werden wir untersuchen, was rechtlich gegen das Versenden von Nacktbildern getan werden kann und welche Maßnahmen getroffen werden können, um sich dagegen zu schützen.

Wer ein Nacktbild von jemand anderem verschickt, ohne dafür die Einwilligung des Abgebildeten zu haben, begeht eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die betroffene Person hat in einem solchen Fall Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Außerdem kann das Versenden von Nacktbildern ohne Einwilligung auch eine Straftat darstellen.

Fremde Nacktbilder verschicken: Was das Gesetz sagt

Im Strafgesetzbuch gibt es verschiedene Tatbestände, die das unerlaubte Verbreiten von Nacktbildern unter Strafe stellen. Hierzu zählen unter anderem die §§ 184k (Verbreitung pornografischer Schriften) und 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) des Strafgesetzbuchs (StGB). Nacktbilder verschicken ist strafbar!

Fremde Nacktbilder zu verschicken ist kein Kavaliersdelikt!

§ 184k StGB verbietet es, pornografische Schriften, also auch Nacktbilder, an eine Person unter 18 Jahren zu übermitteln oder ihr zugänglich zu machen. Wer gegen diese Regelung verstößt, begeht eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

§ 201a StGB stellt die Verbreitung von Bildaufnahmen unter Strafe, die die höchstpersönliche Lebenssphäre einer Person verletzen. Dazu gehören auch Nacktbilder, die ohne Einwilligung der betroffenen Person verbreitet werden. Die Strafe für eine solche Tat kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe sein.

Nacktfotos versenden ohne Einwilligung: Rechtsfolgen für den Täter

Wer unerlaubt Nacktbilder verschickt, muss mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen rechnen. Abgesehen von der strafrechtlichen Verfolgung drohen dem Täter auch zivilrechtliche Konsequenzen. Der Betroffene kann vom Täter Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

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In einem Fall, der 2017 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verhandelt wurde, hatte eine Frau dem Ex-Freund eines Bekannten ein Nacktbild geschickt, auf dem sie zu sehen war. Der Ex-Freund verbreitete das Bild weiter. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro und verpflichtete ihn, der Geschädigten Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro zu zahlen.

Auch in einem weiteren Fall, der 2018 vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, hatte eine Frau einem Mann ein Nacktbild von sich geschickt. Der Mann verschickte das Bild an Freunde und Bekannte. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 4800 Euro und verpflichtete ihn, der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zu zahlen.

Tipps für den Umgang mit Nacktbildern

Wer selbst Nacktbilder verschicken möchte, sollte immer die Einwilligung der abgebildeten Person einholen. Auch wenn es sich um den eigenen Partner handelt, kann das Versenden von Nacktbildern ohne Einwilligung strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Um sich vor dem Versenden von Nacktbildern zu schützen, gibt es verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können. Eine Möglichkeit ist es, das Versenden von Nacktbildern von Anfang an zu vermeiden. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass Bilder und Nachrichten im Internet nicht immer sicher sind und dass sie leicht in die Hände von Dritten geraten können.

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Wenn man sich dennoch dazu entscheidet, Nacktbilder zu versenden, sollte man darauf achten, sie nur an vertrauenswürdige Personen zu schicken. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass man den Empfänger wirklich kennt und ihm vertraut. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Privatsphäre-Einstellungen auf sozialen Medien und Messenger-Apps zu überprüfen und sicherzustellen, dass nur enge Freunde Zugriff auf Bilder und Nachrichten haben.


Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Hast du selbst Nacktbilder versendet und bist angezeigt worden, konsultiere bitte umgehend einen Rechtsanwalt. Bist du hingegen Opfer einen solchen Tat geworden, geh bitte dringend zur Polizei und erstatte Strafanzeige.

Wenn du Opfer einer Straftat geworden bist, kannst du eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten. Dafür musst du persönlich vorbeikommen oder einen Termin vereinbaren. Es empfiehlt sich, einen Ausweis oder Pass sowie möglichst viele Beweismittel wie Zeugenaussagen, Fotos oder Dokumente mitzubringen. Die Polizei nimmt dann deine Anzeige auf und leitet gegebenenfalls weitere Ermittlungen ein. Es ist wichtig, die Anzeige so schnell wie möglich zu erstatten, damit die Ermittlungen zeitnah beginnen können.

Mittlerweile geht das oft auch online unter www.polizei.de/.at/.ch, wo du die Polizeien der einzelnen Bundesländer/Kantone findest.

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