Hat der Fall Gina-Lisa Loh­fink das Sexu­al­straf­recht reformiert?

Hat der Fall Gina-Lisa Lohfink das Sexualstrafrecht reformiert?
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Der Fall des nack­ten, blon­den Models

Im Jahr 2016 erreg­te der Fall des Models und Nackt-Stern­chens Gina-Lisa Loh­fink in ganz Deutsch­land gro­ßes Auf­se­hen. Die üppig aus­ge­stat­te­te Blon­di­ne klag­te wegen einer angeb­li­chen Ver­ge­wal­ti­gung, schei­ter­te jedoch letzt­end­lich. Trotz­dem führ­te ihre Kla­ge dazu, dass das Sexu­al­straf­recht refor­miert wur­de. Von eini­gen Leu­ten wur­de die Frau sogar zu einer Kämp­fe­rin für die Rech­te der Frau­en gemacht. Bevor wir uns genau­er mit dem Fall befas­sen gibt es zunächst ein paar Hintergrund-Infos.

Wer ist besag­te Gina-Lisa-Lohfink?

Hat der Fall Gina-Lisa Lohfink das Sexualstrafrecht reformiert?Den meis­ten Men­schen dürf­te sie wahr­schein­lich durch den einen oder ande­ren Auf­tritt im Trash-TV, vor­nehm aus­ge­drückt Rea­li­ty-TV, bekannt sein. Die (meis­tens) blon­de Schön­heit wur­de 1986 in Seli­gen­stadt in Hes­sen gebo­ren. Über ihre Kind­heit und Jugend gibt es kei­ne auf­re­gen­den Fak­ten zu berich­ten. Nach dem Abschluss der Schu­le absol­vier­te sie eine Aus­bil­dung zur Arzt­hel­fe­rin Kurz danach nahm sie an meh­re­ren regio­na­len Schön­heits­wett­be­wer­ben teil und gewann Preise.

Gina-Lisa errang die Titel "Miss Frank­furt 2005" und "Miss Darm­stadt 2006". Außer­halb ihrer Hei­mat wur­de die Loh­fink 2008 durch ihre Teil­nah­me an der Show "Germany's Next Top­mo­del" bekannt. Dabei beleg­te sie zwar nur den 12. Platz, ihre locke­re Art kam bei den Zuschau­ern aber gut an. Zu die­ser Zeit setz­te eine Ent­wick­lung ein, die letzt­end­lich dazu bei­trug, dass das Sexu­al­straf­recht refor­miert wur­de. Nach dem Auf­tritt bei Hei­di Klum war Gina-Lisa Loh­fink in meh­re­ren Shows zu sehen und ver­such­te sich unter ande­rem als Influen­ce­rin, Sän­ge­rin, Wer­be-Model und Reise-Bloggerin.

Die größ­te Wir­kung des Models geht von ihrem attrak­ti­ven Aus­se­hen aus. Sie ver­stand und ver­steht es aus­ge­zeich­net, sich zu ver­mark­ten. Nach eini­gen Schön­heits­ope­ra­tio­nen und Part­ner­wech­seln ist das It-Girl bis heu­te im Fern­se­hen, auf You­Tube und Insta­gram aktiv.

Wor­um geht es bei dem Fall des Stern­chens und war­um wur­de das Sexu­al­straf­recht reformiert?

Der Fall, der 2016 vor Gericht lan­de­te, geht auf Ereig­nis­se im Jahr 2012 zurück. Damals war Gina-Lisa Loh­fink schon durch diver­se Auf­trit­te im Fern­se­hen und bei Rekla­me­spots bekannt. Dar­um buch­te man die damals 25 jäh­ri­ge am 1. Juni für einen Auf­tritt bei einem Ber­li­ner Fuß­ball-Cha­ri­ty Turnier.

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Nach dem Auf­tritt traf sie in einem Club einen der Fuß­bal­ler. Gina-Lisa Loh­fink und der Sport­ler ver­brach­ten ein­ver­nehm­lich die Nacht zusam­men. Höchst­wahr­schein­lich kam es dabei zum Sex. Wer kann es dem Mann ver­übeln, ist das Stern­chen doch eine sehr attrak­ti­ve Frau, eine wah­re blon­de Sex­bom­be. Der Fall, der (neben ande­ren) dazu führ­te, dass das Sexu­al­straf­recht refor­miert wur­de, ereig­ne­te sich einen Tag später.

Was geschah?

Hat der Fall Gina-Lisa Lohfink das Sexualstrafrecht reformiert?Das Model traf sich erneut mit dem Fuß­bal­ler. Die­ses Mal war noch ein ande­rer Mann mit dabei, ein Bekann­ter des Fuß­bal­lers. Das Trio ging zur Woh­nung des Bekann­ten, wo sie sich inten­siv ver­gnüg­ten. Bei einem so genann­ten Teu­fels­drei­er haben zwei Män­ner Sex mit einer Frau. Genau das pas­sier­te in jener Nacht. Es gab jede Men­ge Alko­hol und viel Sex. Bei­de Män­ner film­ten meh­re­re Szenen.

Ein paar Tage spä­ter erstat­te­te der Anwalt von Gina-Lisa Loh­fink Anzei­ge bei der zustän­di­gen Staats­an­walt­schaft. Zunächst ging es in der Anzei­ge nur um die Ver­let­zung der Per­sön­lich­keits­rech­te von Gina-Lisa Loh­fink. Sie sag­te aus, die Auf­nah­men wur­den ohne ihr Ein­ver­ständ­nis gemacht und gegen ihren Wil­len ver­brei­tet. Das scheint zu stim­men, den angeb­lich wur­den inti­me Fotos einer bekann­ten Bou­le­vard­zei­tung zum Kauf ange­bo­ten. Sze­nen der wil­den Nacht wur­den zudem online gestellt und mehr als 10 Mil­lio­nen Mal her­un­ter­ge­la­den. Ver­ständ­li­cher­wei­se übte der Anwalt Druck auf die Behör­den aus, um das Löschen der Auf­nah­men zu errei­chen. Das miss­lang jedoch.

Zwei Tage spä­ter, am 13. Juni 2016, nah­men die Ereig­nis­se ihren Lauf, die dazu führ­ten, dass das Sexu­al­straf­recht refor­miert­wur­de. Loh­finks Anwalt nahm sprach erneut bei der Staats­an­walt­schaft vor und erstat­te­te jetzt eine Anzei­ge wegen Ver­ge­wal­ti­gung gegen die bei­den Män­ner, mit denen Gina-Lisa Loh­fink die Nacht verbrachte.

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Laut Aus­sa­ge des Models wäre sie mit K.O.-Tropfen wil­len­los gemacht wor­den. Den Sex gab es ohne ihr Ein­ver­ständ­nis. Der Fall lan­de­te bei der Abtei­lung für Sexu­al­straf­recht, die eine Durch­su­chung der Woh­nun­gen der Beschul­dig­ten und die Beschlag­nah­me ihrer Han­dys veranlasste.

Das Ergeb­nis der Unter­su­chung durch die Staatsanwaltschaft

Das Sexu­al­straf­recht wur­de refor­miert wegen des Inhalts eines Video­clips, der sich auf den beschlag­nahm­ten Han­dys befand. Ins­ge­samt han­del­te es sich um 11 Datei­en, von denen die Staats­an­walt­schaft aber nicht alle unter­such­te. Auf den unter­such­ten Vide­os zeig­te sich Gina-Lisa Loh­fink mun­ter und koope­ra­tiv. Sie sang, tanz­te und küss­te die Beschul­dig­ten, sogar beim Sex. Ein­wän­de gab es anschei­nend nur gegen das Fil­men. Von einer Ver­ge­wal­ti­gung oder den Ein­fluss von K.O.-Tropfen konn­te die Staats­an­walt­schaft nichts erkennen.

Im Pro­zess erhob das Model den Vor­wurf der Ver­ge­wal­ti­gung. Kon­fron­tiert mit den Film­auf­nah­men schwieg sie jedoch und brach zeit­wei­se sogar in Trä­nen aus. Das Ende vom Lied: Gegen die Loh­fink wur­de ein Straf­be­fehl wegen fal­scher Ver­däch­ti­gung erlas­sen. Die bei­den Män­ner zeig­ten sie wegen Ver­leum­dung und Belei­di­gung an und der Rich­ter ver­ur­teil­te Gina-Lisa Loh­fink zu einer Geld­stra­fe in Höhe von 20.000 Euro. Dage­gen leg­te die Frau Revi­si­on ein, hat­te aber kei­nen Erfolg. Durch den Pro­zess lit­ten ihre Glaub­wür­dig­keit und ihr guter Ruf, zumal im Ver­fah­ren eine Rei­he pikan­ter Ein­zel­hei­ten zur Spra­che kamen.

Die öffent­li­che Debat­te beginnt

Das 12. Video (das die Staats­an­walt­schaft nie unter­such­te) führ­te neben ande­ren Bestre­bun­gen dazu, dass das Sexu­al­straf­recht refor­miert wur­de. In dem kur­zen Clip ist ganz ein­deu­tig zu sehen, dass die Loh­fink Nein zum Sex sagt. In der Öffent­lich­keit wur­de das It-Girl, das sich zuvor gern sehr frei­zü­gig zeig­te, zur Femi­nis­tin gemacht. Auf der Grund­la­ge ihres Falls for­der­ten vie­le ein­fluss­rei­che Per­so­nen, dass das Sexu­al­straf­recht refor­miert wer­den müsse.

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Der Fall von Gina-Lisa Loh­fink­war nur einer von meh­re­ren Anläs­sen, die dazu führ­ten, dass das Sexu­al­straf­recht refor­miert wur­de. Die Ereig­nis­se in der Köl­ner Sil­ves­ter­nacht 201516 spiel­ten eben­falls eine gro­ße Rolle.

Wie wur­de das Sexu­al­straf­recht reformiert?

Die Reform des Sexu­al­straf­rechts betraf § 177 StGB, Abs. 1. Der Para­graph befasst sich mit sexu­el­len Über­grif­fen, Nöti­gung und Ver­ge­wal­ti­gung. Bevor das Sexu­al­straf­recht refor­miert wur­de, stell­te die­ser Para­graph eine Schwach­stel­le im Sexu­al­straf­recht dar. Er stuf­te eine sexu­el­le Hand­lung ledig­lich dann als Straf­tat ein, wenn der Täter gegen das Opfer Gewalt oder Zwang aus­üb­te oder sie androh­te. Der Wil­le des Opfers spiel­te kei­ne Rol­le. Genau aus die­sem Grund kamen die Täter im Fall von Gina-Lisa Loh­fink davon. Obwohl sie im Video ein­deu­tig und mehr­mals Nein sag­te, war es kei­ne Ver­ge­wal­ti­gung. Sicher spiel­te dabei auch der Ruf des Models eine Rol­le. Sie war und ist als frei­zü­gig bekannt.

Der Gesetz­ge­ber erkann­te, dass das Sexu­al­straf­recht refor­miert und die Schwach­stel­le in Form von § 177 StGB besei­tigt wer­den muss­te. In der Jus­tiz erhielt die­se Ver­än­de­rung den Namen die "Nein heißt Nein"-Reform. Das Sexu­al­straf­recht wur­de refor­miert, so dass ab dem Inkraft­tre­ten der Ände­rung im Dezem­ber 2016 jeder nicht-ein­ver­nehm­li­che Sexu­al­kon­takt straf­bar ist. Das bedeu­tet, wenn das Opfer durch Wor­te wie Nein oder abweh­ren­de Ges­ten aus­drückt, dass es mit dem Sex nicht ein­ver­stan­den ist, han­delt es sich um eine Ver­ge­wal­ti­gung. Die Ableh­nung der sexu­el­len Hand­lung muss durch einen objek­ti­ven Drit­ten erkenn­bar sein. Im Fall von Gina-Lisa Loh­fink hät­te die­ser omi­nö­se Drit­te die Kame­ra sein kön­nen. In der Pra­xis kommt dar­über hin­aus auch ein Zeu­ge in Fra­ge. Der refor­mier­te § 177 StGB gilt übri­gens auch für Sex­ar­bei­te­rin­nen und alle Beschäf­tig­ten in der Erotikindustrie.

Hat die "Nein heißt Nein"-Reform etwas gebracht?

Vie­le Juris­ten sind der Mei­nung, dass das Sexu­al­straf­recht refor­miert, das Ziel der Reform jedoch ver­fehlt wur­de. Das bestand dar­in, Opfer von Sexu­al­straf­ta­ten bes­ser zu schüt­zen. Sie soll­ten es leich­ter haben, den oder die Täter anzu­zei­gen und vor Gericht zu brin­gen. Die­ses Ziel wur­de klar ver­fehlt. Zwar ergab die Poli­zei­sta­tis­tik für die Jah­re 2016 bis 2019 einen Anstieg der Ver­fah­ren wegen Ver­stoß gegen § 177 StGB, die Zahl der Ver­fah­ren, die ein­ge­stellt wur­den oder mit einem Frei­spruch ende­ten, stieg jedoch an.

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Die Dun­kel­zif­fern auf die­sem Gebiet sind extrem hoch. Da es kei­ne Nach­wei­se gibt, kön­nen Exper­ten nur Schät­zun­gen lie­fern. Sie ver­mu­ten, dass im Durch­schnitt nur eine von 100 Taten ent­deckt wird. Kommt es zu einer Anzei­ge, wird nur in 10 bis 20 Pro­zent der Fäl­le ein Ver­fah­ren eröff­net. Der Fall Gina-Lisa Loh­fink ist ein gutes Bei­spiel dafür.

War­um ver­pufft die Wir­kung der Reform?

Die Ursa­chen sind Mythen und Vor­ur­tei­le sowie die Sen­sa­ti­ons­gier eini­ger Medi­en, die nicht an einer objek­ti­ven Bericht­erstat­tung inter­es­siert sind. Bis heu­te hält sich zum Bei­spiel der Mythos der rach­süch­ti­gen Frau hart­nä­ckig. Täter leug­nen eine Ver­ge­wal­ti­gung und reden statt­des­sen von ein­ver­nehm­li­chen Sex. Sie sagen das Opfer hät­te die Anschul­di­gun­gen nur erfun­den, um sich zu rächen oder den Beschul­dig­ten zu erpres­sen. Ein ande­rer Mythos besagt, der Beschul­dig­te hät­te nicht gemerkt, dass sein Opfer kei­nen Sex woll­te. Lei­der kom­men vie­le damit vor Gericht durch.

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Ein ande­rer Grund ist die schlech­te Art der Bericht­erstat­tung der Medi­en. Sex sells. Das wis­sen die Bericht­erstat­ter genau. Wenn ein Ver­fah­ren läuft, in dem es um Sex, Ver­ge­wal­ti­gung und inti­me Ein­zel­hei­ten geht, strö­men sie in Scha­ren her­bei. Das trifft umso mehr zu, wenn dabei Pro­mi­nen­te ver­wi­ckelt sind, die so attrak­tiv wie Gina-Lisa Loh­fink sind. Daher sehen vie­le Opfer von vorn­her­ein davon ab, über­haupt eine Anzei­ge zu erstatten.

Wie geht es Gina-Lisa Loh­fink und den Beschul­dig­ten heute?

Mit ziem­li­cher Sicher­heit muss sie noch oft dar­an den­ken, dass ihr Fall aus dem Jahr 2012 dazu führ­te, dass das Sexu­al­straf­recht refor­miert wur­de. Im Nach­hin­ein bereut sie es bestimmt, das die Ange­le­gen­heit öffent­lich wur­de. Inzwi­schen ist sie über ihre Nie­der­la­ge beim Gerichts­ver­fah­ren hin­weg und lebt wie­der ihr gewohn­tes Leben mit Auf­trit­ten bei Shows und auf You­Tube. Ihr sei­ner­zeit stark geschä­dig­ter Ruf und Anse­hen sind wie­der­her­ge­stellt. Die bei­den Beschul­dig­ten ver­ur­teil­te der Rich­ter damals nur wegen der Video­auf­nah­men. Der Fuß­bal­ler zahl­te die Strafe.

Der ande­re Beschul­dig­te ver­schwand spur­los. Im Novem­ber 2017 stand er erneut vor Gericht. Wie­der ging es um eine Ver­ge­wal­ti­gung. Die­ses Mal sprach der Rich­ter den Arbeits­lo­sen aus Ber­lin-Kreuz­berg jedoch schuldig.

Er bestell­te sich eine Hure in sei­ne Woh­nung und hat­te Sex mit ihr. Die Frau bemerk­te plötz­lich, dass er das Kon­dom abge­streift hat­te. Als sie ihn zur Rede stell­te, mach­te er ein­fach wei­ter. Er Erweck­te den Ein­druck, unter Dro­gen zu ste­hen. Als die Frau gehen woll­te, hät­te er sie dar­an gehin­dert. Die Pro­sti­tu­ier­te zeig­te den Mann wegen Ver­ge­wal­ti­gung und Nöti­gung an. Vor Gericht zog sie aber ihre Aus­sa­ge wie­der zurück. Der Beschul­dig­te wur­de trotz­dem ver­ur­teilt. Weil er die Frau auf den Hin­ter­kopf schlug und in Besitz von Dro­gen war, erhielt er eine Geld­stra­fe in Höhe von 500 Euro. Anschlie­ßend wur­de er ins Gefäng­nis Ber­lin-Moa­bit gebracht, wo er den Rest einer Haft­stra­fe von ins­ge­samt 7 Jah­ren absit­zen musste.

Den Fall von Gina-Lisa Loh­fink, der dazu führ­te, dass das Sexu­al­straf­recht refor­miert wur­de, sehen vie­le zwie­späl­tig. Einer­seits war die "Nein heißt Nein"-Reform schon längst über­fäl­lig, ande­rer­seits scha­de­te sie vie­len Opfern von Ver­ge­wal­ti­gun­gen, weil sie im Ver­fah­ren ihre Aus­sa­gen nicht glaub­haft ver­mit­teln konn­te. Sie nähr­te den Mythos der rach­süch­ti­gen Frau und schä­dig­te ihren Ruf. Ihr star­ker Cha­rak­ter half ihr jedoch, die­se Ange­le­gen­heit zu über­win­den und ihren Weg wei­ter zu gehen.


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