Ju­gend­schutz in Deutsch­land: Geht's noch?!

Jugendschutz in Deutschland: Geht’s noch?!
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DIE DREI NEUESTEN ARTIKEL
Skirt Club: eine Sexparty nur für Frauen

Skirt Club: ei­ne Sex­par­ty nur für Frauen

Hin­ter dem Na­men Skirt Club ver­birgt sich ei­ne Com­mu­ni­ty, die re­gel­mä­ßig Sex­par­tys or­ga­ni­siert. Für bi­se­xu­el­le Frau­en und sol­che, die es viel­leicht noch wer­den wol­len. Auf die­sen Par­tys sind Män­ner nicht zu­ge­las­sen. Die Frau­en sol­len un­ter sich sein und voll­ends ent­span­nen kön­nen. Ge­grün­det 2014 in Lon­don, hat der Skirt Club mitt­ler­wei­le An­lauf­stel­len in vie­len Me­tro­po­len die­ser Welt. Auf fast al­len Kon­ti­nen­ten wer­den Sex­par­tys für Frau­en veranstaltet.
Neustart: Aus Camworld wird Visit-X

Neu­start: Aus Cam­world wird Visit‑X

Cam­world schließt am 7. Ja­nu­ar 2025, aber bei VX-Mo­dels und VISIT‑X geht es wei­ter. Mit Bei­An­rufSex und VISIT‑X.net er­war­ten dich span­nen­de neue Fea­tures und Ver­dienst­mög­lich­kei­ten. VISIT‑X bie­tet ei­ne der größ­ten Ama­teur-Web­cam-Com­mu­ni­ties welt­weit mit viel­fäl­ti­gen Op­tio­nen wie Te­le­fon­sex, Web­cam­chat, Con­tent-Feeds, Ti­cket-Shows und Messenger-VIP-Diensten.
Halleluja: Die 8 Orgasmusarten bei Frauen

Hal­le­lu­ja: Die 8 Or­gas­mus­ar­ten bei Frauen

Der weib­li­che Or­gas­mus ist für vie­le Men­schen nach wie vor ein My­thos. Gibt es ihn tat­säch­lich? Wor­an er­kennt man ihn und kann un­ter­schei­den, ob die Da­me ei­nem nur et­was vor­gau­kelt? Fra­gen über Fra­gen, da sich die Wis­sen­schaft bei dem The­ma bis heu­te nicht ei­nig ist. Da­bei gibt es so­gar ver­schie­de­ne Or­gas­mus­ar­ten bei Frau­en. Im Ge­gen­satz zu den Män­nern ist die Da­men­welt auch hier um ei­ni­ges vielseitiger.
ZUFÄLLIGE LEXIKONEINTRÄGE
Gainer

Gai­ner

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
Frivol

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Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
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SEXBOMBE DES MONATS
Sexbombe des Monats: DaddysLuder schwanger gefickt

Sex­bom­be des Mo­nats: Dad­dys­Lu­der schwan­ger gefickt

Dad­dys Lu­der kann es nicht las­sen. Ge­meint ist der Sex. In ih­ren neu­es­ten Vi­de­os wird Dad­dys­Lu­der so­gar schwan­ger ge­fickt. Gei­ler geht es kaum. An­de­re Frau­en wol­len in die­sem Zu­stand mög­lichst in Ru­he ge­las­sen wer­den. Bei der knapp vier­zig­jäh­ri­gen Milf ist das ge­naue Ge­gen­teil der Fall. Dad­dys­Lu­der möch­te so oft es geht schwan­ger ge­fickt wer­den. Im­mer und im­mer wie­der. Und das al­les live vor der Cam und in ih­ren Vi­de­os zum er­neut ansehen.

Deut­scher Ju­gend­schutz im Fokus

Im­mer selt­sa­me­re Blü­ten treibt der deut­sche Ju­gend­schutz in Ge­stalt (oder Ge­spenst?) von Lan­des­me­di­en­an­stal­ten, der Bun­des­prüf­stel­le für ju­gend­ge­fähr­den­de Me­di­en (BPjM), ju​gend​schutz​.net, der Frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le Mul­ti­me­dia (FSM) so­wie der Kom­mis­si­on für Ju­gend­me­di­en­schutz (KJM), die mit den Staats­an­walt­schaf­ten zu­sam­men­ar­bei­tet. Das sind gleich sechs (!) Be­hör­den, die sich auf die Fah­ne ge­schrie­ben ha­ben, das In­ter­net als "Deutsch­net" zu be­trach­ten und Ero­tik­an­bie­tern in deut­schen Lan­den das Le­ben schwer zu ma­chen. Un­sinn hoch zehn!

Un­glaub­lich: Der Händ­ler haf­tet für den Paketboten

Kön­nen und dür­fen deut­sche Bür­ger nicht für sich selbst entscheiden?

Quo vadis, deutscher Jugendschutz?
So wä­re es dem deut­schen Ju­gend­schutz wohl lie­ber: Er­ah­nen ja, er­ken­nen nein! Brüs­te im Fern­se­hen zei­gen, aber auf ei­nem DVD-Co­ver als il­le­gal brand­mar­ken wollen…

Stellt der Pa­ket­bo­te ei­ne Por­no-DVD an ei­nen Min­der­jäh­ri­gen zu, wird das dem Händ­ler als ei­ge­ner Feh­ler aus­ge­legt nach § 8 Abs. 2 UWG (Ge­setz ge­gen den un­lau­te­ren Wettbewerb)!

War­um? Der Händ­ler muss vor der Aus­lie­fe­rung der Wa­re ei­ne Al­ters­prü­fung des Kun­den vor­neh­men. Da dem deut­schen Ge­setz­ge­ber dies aber nicht aus­reicht, muss bei der Lie­fe­rung der Wa­re aber­mals die Voll­jäh­rig­keit des Emp­fän­gers fest­ge­stellt wer­den. Es kä­me durch "Ein­zel­feh­ler von Post- oder Pa­ket­bo­ten stets zu un­kon­trol­lier­ten Zu­stel­lun­gen", so daß die­se zum Bei­spiel das Al­ter nicht ge­nau ge­nug überprüften.

So­mit wird dem Ver­sand­händ­ler die Pflicht auf­er­legt, ei­ne dop­pel­te Al­ters­ve­ri­fi­ka­ti­on (AVS) vor­zu­neh­men, der Post­bo­te kann sich auf mensch­li­ches Au­gen­blicks­ver­sa­gen berufen.

Fa­zit Ju­gend­schutz: Opa, zeig Dei­nen Ausweis!

On­line­händ­ler müs­sen so­mit ge­währ­leis­ten, daß das Ver­sand­un­ter­neh­men das pi­kan­te Gut aus­schließ­lich ei­nem voll­jäh­ri­gen Kun­den zu­stellt. Nor­ma­ler­wei­se muss sich der Emp­fän­ger durch Per­so­nal­aus­weis oder Paß aus­wei­sen, um das Er­rei­chen des 18. Le­bens­jah­res zu be­wei­sen – selbst ei­nem Opa mit wei­ßem Haar wird die­se Pro­ze­dur ab­ver­langt! Doch we­he der Post­bo­te macht ei­nen Feh­ler – dann ist der Händ­ler dran und muss büßen!

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 Wird bald auch die Ab­ga­be von Bier dop­pelt geprüft?

Teil­wei­se ab­surd oder gar mehr als das, was sich die deut­sche Le­gis­la­ti­ve aus­denkt. Bald müs­sen sich wahr­schein­lich auch Bier­trin­ker nach dem Aus­wei­sen beim Kauf an der Kas­se am Su­per­markt­aus­gang vor dem Öff­nen der Bier­fla­sche ei­ner zwei­ten Al­ters­prü­fung un­ter­zie­hen. Oder der Au­to­schlüs­sel von Pa­pa muss in ei­nem Safe lie­gen, der sei­ner­seits in ei­nem Tre­sor la­gern muss…

Wir sa­gen: Ju­gend­schutz ist sinn­voll und soll­te von ver­ant­wor­tungs­be­wuß­ten Er­wach­se­nen über­wacht wer­den – nicht vom Staat oder sei­nen Hand­lan­gern! Ins­be­son­de­re im In­ter­net soll­ten Kin­der und Ju­gend­lich bei­zei­ten auf Ge­fah­ren hin­ge­wie­sen und auf­ge­klärt wer­den. Frü­her ach­te­ten die Er­wach­se­nen auch dar­auf, daß Kin­der auf der Stra­ße kei­ne Zi­ga­ret­ten rauch­ten. Ob­wohl es an je­der Ecke ei­nen Au­to­ma­ten gab. Und es hat funktioniert!

Un­se­re Sei­ten www​.ero​ni​te​.com und www​.ero​ni​te​shop​.com (Ver­sand aus dem Aus­land!)  sind mit dem Jus­Prog-La­bel "ab 18" ge­la­belt, ver­ant­wor­tungs­vol­le El­tern oder Auf­sichts­per­so­nen von Kin­dern kön­nen ei­nen Fil­ter in­stal­lie­ren, der un­se­re Sei­ten nicht an­zeigt: Mehr In­for­ma­tio­nen hier­zu und den kos­ten­lo­sen Down­load der schüt­zen­den Soft­ware gibt es un­ter www​.ju​gend​schutz​pro​gramm​.de auf den Jus­Prog-Sei­ten – ein Fil­ter für Ero­tik- und Gewaltinhalte.

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