Jugendschutz in Deutschland: Geht’s noch?!

Von Mario Meyer
Voraussichtliche Lesedauer: 3 Minuten
Jugendschutz in Deutschland: Geht’s noch?!
Jugendschutz in Deutschland: Geht's noch?!

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Deutscher Jugendschutz im Fokus

Immer seltsamere Blüten treibt der deutsche Jugendschutz in Gestalt (oder Gespenst?) von Landesmedienanstalten, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), jugendschutz.net, der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) sowie der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die mit den Staatsanwaltschaften zusammenarbeitet. Das sind gleich sechs (!) Behörden, die sich auf die Fahne geschrieben haben, das Internet als “Deutschnet” zu betrachten und Erotikanbietern in deutschen Landen das Leben schwer zu machen. Unsinn hoch zehn!


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Unglaublich: Der Händler haftet für den Paketboten

Können und dürfen deutsche Bürger nicht für sich selbst entscheiden?

Quo vadis, deutscher Jugendschutz?
So wäre es dem deutschen Jugendschutz wohl lieber: Erahnen ja, erkennen nein! Brüste im Fernsehen zeigen, aber auf einem DVD-Cover als illegal brandmarken wollen…

Stellt der Paketbote eine Porno-DVD an einen Minderjährigen zu, wird das dem Händler als eigener Fehler ausgelegt nach § 8 Abs. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)!

Warum? Der Händler muss vor der Auslieferung der Ware eine Altersprüfung des Kunden vornehmen. Da dem deutschen Gesetzgeber dies aber nicht ausreicht, muss bei der Lieferung der Ware abermals die Volljährigkeit des Empfängers festgestellt werden. Es käme durch “Einzelfehler von Post- oder Paketboten stets zu unkontrollierten Zustellungen”, so daß diese zum Beispiel das Alter nicht genau genug überprüften.

Somit wird dem Versandhändler die Pflicht auferlegt, eine doppelte Altersverifikation (AVS) vorzunehmen, der Postbote kann sich auf menschliches Augenblicksversagen berufen.

Fazit Jugendschutz: Opa, zeig Deinen Ausweis!

Onlinehändler müssen somit gewährleisten, daß das Versandunternehmen das pikante Gut ausschließlich einem volljährigen Kunden zustellt. Normalerweise muss sich der Empfänger durch Personalausweis oder Paß ausweisen, um das Erreichen des 18. Lebensjahres zu beweisen – selbst einem Opa mit weißem Haar wird diese Prozedur abverlangt! Doch wehe der Postbote macht einen Fehler – dann ist der Händler dran und muss büßen!

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 Wird bald auch die Abgabe von Bier doppelt geprüft?

Teilweise absurd oder gar mehr als das, was sich die deutsche Legislative ausdenkt. Bald müssen sich wahrscheinlich auch Biertrinker nach dem Ausweisen beim Kauf an der Kasse am Supermarktausgang vor dem Öffnen der Bierflasche einer zweiten Altersprüfung unterziehen. Oder der Autoschlüssel von Papa muss in einem Safe liegen, der seinerseits in einem Tresor lagern muss…

Wir sagen: Jugendschutz ist sinnvoll und sollte von verantwortungsbewußten Erwachsenen überwacht werden – nicht vom Staat oder seinen Handlangern! Insbesondere im Internet sollten Kinder und Jugendlich beizeiten auf Gefahren hingewiesen und aufgeklärt werden. Früher achteten die Erwachsenen auch darauf, daß Kinder auf der Straße keine Zigaretten rauchten. Obwohl es an jeder Ecke einen Automaten gab. Und es hat funktioniert!

Unsere Seiten www.eronite.com und www.eroniteshop.com (Versand aus dem Ausland!)  sind mit dem JusProg-Label “ab 18” gelabelt, verantwortungsvolle Eltern oder Aufsichtspersonen von Kindern können einen Filter installieren, der unsere Seiten nicht anzeigt: Mehr Informationen hierzu und den kostenlosen Download der schützenden Software gibt es unter www.jugendschutzprogramm.de auf den JusProg-Seiten – ein Filter für Erotik- und Gewaltinhalte.

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