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Das Urteil gegen Fanblast und seine Folgen
Meilenstein für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz
Das Landgericht Hamburg hat mit seinem aktuellen Urteil gegen die Betreiberin der Plattform „Fanblast“ ein deutliches Zeichen gegen irreführende Praktiken in der digitalen Erotikbranche gesetzt. Die Entscheidung zugunsten der BestFans GmbH sorgt für Aufsehen – nicht nur unter Content Creators, sondern auch bei Millionen zahlender Nutzer, die sich auf Authentizität und Transparenz verlassen wollen.
Was sind „irreführende Praktiken“?

Der Begriff „irreführende Praktiken“ beschreibt geschäftliche Handlungen, die geeignet sind, Verbraucher zu täuschen oder in die Irre zu führen. In der Erotikbranche – insbesondere bei Plattformen, auf denen Content Creator kostenpflichtige Inhalte anbieten – sind solche Praktiken besonders brisant.
Hier geht es um Vertrauen, Intimität und die Erwartung, mit echten Menschen zu kommunizieren. Werden diese Erwartungen gezielt manipuliert, spricht man von Irreführung.
Der Fall Fanblast: Täuschung auf mehreren Ebenen
Im Zentrum des Urteils steht die Plattform Fanblast, betrieben von der Digital Blast GmbH. Diese hatte Content Creators die Zusammenarbeit mit Partner-Agenturen ermöglicht.
Das Problem: Die Agenturen übernahmen die Kommunikation mit den Fans, imitierten den Schreibstil der Creator und ließen die Nutzer im Glauben, sie stünden in direktem Kontakt mit ihrem Idol.
Besonders perfide: Sogar WhatsApp-Nummern wurden als „persönlich“ beworben – tatsächlich handelte es sich um von Fanblast generierte Nummern, über die Agenturmitarbeiter kommunizierten.
Kernpunkte der Irreführung:
➤ Falsche Identität: Fans glaubten, mit dem Creator zu chatten, tatsächlich schrieb ein Agenturmitarbeiter
➤ Täuschende Angebote: Kostenpflichtige, vermeintlich personalisierte Inhalte wurden angeboten, ohne echte Interaktion mit dem Creator
➤ Irreführende Werbung: Die angeblich „eigene“ WhatsApp-Nummer des Creators war in Wirklichkeit eine technische Lösung von Fanblast
Das Urteil des Landgerichts Hamburg
Das Landgericht Hamburg (Az. 416 HKO 62/25) untersagte diese Praktiken im Rahmen eines Eilverfahrens. Das Gericht stellte klar: Solche Methoden verstoßen gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs und täuschen Verbraucher in unzulässiger Weise. Bei Zuwiderhandlung drohen Fanblast empfindliche Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft.
„Dieser Beschluss ist ein bedeutender Schritt für fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucher im digitalen Raum“, so Dennis Dahlmann, Geschäftsführer der BestFans GmbH.
Warum ist das Urteil so wichtig für die Erotik- und Creator-Branche?
Die Erotikbranche lebt von Authentizität und dem Versprechen echter Nähe. Viele Nutzer zahlen hohe Summen für den direkten Austausch mit ihren Lieblings-Creators. Wird dieses Versprechen gebrochen, droht nicht nur ein Vertrauensverlust, sondern auch ein Imageschaden für die gesamte Branche. Das Urteil des Landgerichts Hamburg setzt hier neue Maßstäbe und zwingt Plattformbetreiber zu mehr Transparenz und Fairness.
BestFans als Vorreiter für Transparenz
BestFans hebt sich durch klare Regeln und technische Maßnahmen ab: Nur die Creator selbst dürfen Nachrichten verfassen. Diese Verpflichtung ist in den AGB verankert und wird technisch überwacht. So wird sichergestellt, dass Fans tatsächlich mit der Person kommunizieren, für die sie bezahlen.
Die rechtlichen Hintergründe: Lauterkeitsrecht und Verbraucherschutz
Irreführende Praktiken sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Wer Verbraucher über wesentliche Merkmale einer Dienstleistung täuscht, riskiert Abmahnungen, Unterlassungsklagen und hohe Geldstrafen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist ein weiteres Beispiel dafür, wie konsequent deutsche Gerichte gegen Täuschung im digitalen Raum vorgehen.
Weitere Urteile gegen Irreführung
Auch in anderen Branchen greifen Gerichte durch: Ob bei irreführender Werbung für Haarwuchsmittel, falschen Angaben zu Klimaneutralität oder unklaren Preisnachlässen – immer steht der Schutz des Verbrauchers im Mittelpunkt.
Was bedeutet das für Content Creator und Plattformbetreiber?
Das Urteil ist ein Weckruf für alle Anbieter in der Erotik- und Creator Economy:
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Transparenz ist Pflicht: Nutzer müssen klar erkennen können, mit wem sie kommunizieren
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Keine Stellvertreter-Kommunikation ohne Offenlegung: Wer Chats oder Nachrichten delegiert, muss dies offenlegen
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Klarheit bei kostenpflichtigen Angeboten: Personalisierte Inhalte dürfen nicht als solche verkauft werden, wenn sie nicht vom Creator stammen
Plattformen, die gegen diese Grundsätze verstoßen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust ihrer Nutzerbasis
Was können Nutzer tun, um sich zu schützen?
Verbraucher sollten bei kostenpflichtigen Plattformen auf folgende Punkte achten:
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Prüfen, ob die Plattform Transparenzregeln veröffentlicht hat
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Kritisch hinterfragen, ob die Kommunikation wirklich persönlich wirkt
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Im Zweifel nachfragen, wer tatsächlich antwortet
Wer sich getäuscht fühlt, kann sich an Verbraucherzentralen wenden oder rechtliche Schritte prüfen lassen.
Das Ende der Irreführung?
Das Urteil gegen Fanblast ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz und Fairness in der Erotikbranche. Es zeigt: Irreführende Praktiken werden nicht länger toleriert. Für Content Creator, Plattformbetreiber und vor allem für die Nutzer ist das ein gutes Signal.
Die Branche steht vor einem Wandel – hin zu mehr Ehrlichkeit, besseren Standards und echtem Vertrauen.
Redaktioneller Hinweis: Der vollständige Beschluss des LG Hamburg liegt der Eronite vor.