Ur­teil: Be­rufs­ver­bot für Cam­girl Na­ta­lie Hot

Urteil: Berufsverbot für Camgirl Natalie Hot
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ZUFÄLLIGE LEXIKONEINTRÄGE
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Ani­lin­gus

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
Irokese

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Ally03 nackt ist ein jun­ges, blon­des Gir­lie, das auf An­hieb so­wohl frech wie auch ver­spielt wirkt. Sie ist bild­hübsch, hat ei­ne rat­ten­schar­fe Fi­gur und ist se­xu­ell mehr als auf­ge­schlos­sen. Der Schalk kommt bei die­sem Traum­girl di­rekt aus den Au­gen her­aus. Die Zöp­fe las­sen sie ver­spielt und ver­dor­ben wir­ken. Kurz­um: Ally03 ist ein Mä­del, mit dem man ins Bett will.

Aus­zie­hen vor der Cam? Dil­do­shows im Webcamchat?

Ab so­fort ver­bo­ten für Na­ta­lie Hot, Ero­tik­stern­chen aus Ober­bay­ern! Be­rufs­ver­bot? Sen­de­pau­se? Für ein paar Schein­chen zieht sich das Por­no-Stern­chen re­gel­mä­ßig vor der Web­cam ge­gen Geld aus. Und das in ih­rem ei­ge­nen Haus in ei­nem klei­nen bay­ri­schen Ört­chen. Ih­re Nach­barn schla­gen Alarm. Jetzt hat das Ver­wal­tungs­ge­richt ein Ur­teil gefällt.

Berufsverbot für Natalie Hot | Eronite.com

Por­no­stern­chen und Web­cam-Girl Na­ta­lie Hot hat ver­lo­ren – das Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen hat in ei­ner "münd­li­chen Ver­hand­lung" (so et­was bie­tet Na­ta­lie Hot selbst ih­ren Por­nos feil) ent­schie­den, daß sie ih­re Tä­tig­keit im ober­bay­ri­schen Amp­fing auf­ge­ben muss. Zu­min­dest in ih­rem Haus, denn das sei nur für Wohn­zwe­cke vor­ge­se­hen, nicht aber für die Pro­duk­ti­on von ero­ti­schen Live-Shows und Por­no­drehs – und so­mit steht es gel­ten­dem Bau­recht ent­ge­gen. In dem kon­ser­va­ti­ven 5.000-Einwohner-Städtchen sind die Bür­ger so­wie­so entsetzt.

"Es be­schwe­ren sich dau­ernd ir­gend­wel­che Leu­te mit er­fun­de­nen Grün­den, zu hel­les Licht wür­de sie be­läs­ti­gen und mein Ge­räusch­pe­gel sei zu hoch", re­si­gi­niert Na­ta­lie Hot. Im letz­ten Jahr wur­de ih­re Woh­nungs­tür auf­ge­bro­chen, Nach­barn rie­fen zu ei­ner Un­ter­schrif­ten­ak­ti­on ge­gen sie auf. Die 24-jäh­ri­ge Frau, die ge­mein­sam mit ih­rem "Ma­na­ger" und Ehe­mann dort lebt (über de­ren Hoch­zeit be­rich­te­ten wir), ist ge­nervt von so­viel In­to­le­ranz: "Und ge­nau die, die am lau­tes­ten schrei­en, schau­en sich wahr­schein­lich täg­lich mei­ne Por­nos an". Selbst­er­nann­te Ord­nungs­hü­ter in der Nach­bar­schaft no­tier­ten gar die Kenn­zei­chen der Au­tos, wenn sie Män­ner­be­such erhalte.

Be­rufs­ver­bot nicht ak­zep­tiert: Na­ta­lie Hot bei den Pornohasen

Weil ihr Job nun ei­ne Voll­zeit­be­schäf­ti­gung sei und in ih­rem Wohn­ge­biet solch ei­ne Tä­tig­keit nicht ge­stat­tet sei, hat sie nun ei­ne Wo­che Zeit, ihr Ge­wer­be einzustellen.

Sendepause für Natalie Hot - Berufsverbot in Ampfing

Schließ­lich ent­wi­cke­le Na­ta­lie Hot mit ih­rem porn­ö­sen Auf­tre­ten auch ei­ne ge­wis­se Au­ßen­wir­kung – und das wol­le man in dem bay­ri­schen Dorf nicht hin­neh­men. "Die be­an­trag­te Nut­zungs­än­de­rung ei­nes Zim­mers in ein Dar­stel­lungs- und Schau­stel­le­rei­zim­mer konn­te des­halb nicht, auch nicht im We­ge der Aus­nah­me oder Be­frei­ung, ge­neh­migt werden."

Für die be­an­trag­te Än­de­rung wur­den gar 1.000 Eu­ro Be­ar­bei­tungs­ge­bühr beim Land­rats­amt Mühl­dorf am Inn fäl­lig, denn dies hat­te be­reits vor­her ge­gen die be­an­trag­te  Nut­zungs­än­de­rung ent­schie­den und bei Zu­wi­der­hand­lung ein Zwangs­geld in Hö­he von 2.000 Eu­ro an­ge­droht. Ge­gen die­sen Be­scheid zog Na­ta­lie Hot vor Ge­richt, da dies qua­si ei­nem Be­rufs­ver­bot in ih­rer Woh­nung gleichkäme.

Nun kön­ne noch das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt an­ge­ru­fen wer­den, doch dies sei "zu teu­er" für das Ero­tik­stern­chen. Ihr Ehe­mann flachs­te, sie wür­den nun auf die Son­nen­in­sel Mal­lor­ca aus­wan­dern, denn die woll­ten ih­re Steu­ern und Ab­ga­ben mit Kuß­hand neh­men. Das Ur­teil ist noch nicht rechtskräftig.

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Fo­tos von Na­ta­lie Hot


Fo­tos: Ste­fan Grei­ling und Pe­ter Ruckensteiner

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