Bezahlt das Arbeitsamt die Anfahrt zum Pornocasting?

Von Carlos Galvez Otoño
Voraussichtliche Lesedauer: 2 Minuten
Bezahlt das Arbeitsamt die Anfahrt zum Pornocasting?
Bezahlt das Arbeitsamt die Anfahrt zum Pornocasting?
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Fahrtkosten zum Pornocasting – Wer übernimmt’s?

Wir haben die Bundesagentur für Arbeit gefragt!

Wir werden oft gefragt, ob das Arbeitsamt (neu “Arbeitsagentur”) die Kosten für An- und Abreise zum Casting bzw. generell Bewerbungskosten für Jobs in der Pornobranche übernimmt.


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Hierzu haben wir sowohl den Arbeitgeberservice als auch die Pressestelle der Arbeitsagentur befragt, ob eine Möglichkeit besteht, die Teilnehmer unserer Pornocastings und Fetisch- bzw. BDSM-Castings finanziell zu fördern.

Folgende Stellungnahme vom Arbeitsamt erreichte uns heute:

” (…) die Erstattung von Fahr- und Bewerbungskosten sind Ermessensleistungen und werden Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden gewährt, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Diese Erstattung erfolgt jedoch nur dann, wenn dies zur Anbahnung oder einer direkten Beschäftigungsaufnahme notwendig ist.

In einer weiteren Antwort vom Arbeitsamt heißt es:

Für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungssuchende können Kosten für die Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem individuellen Vermittlungsbudget erstattet werden (z. B. Bewerbungskosten, Mobilitätskosten). Über die Förderung aus dem Vermittlungsbudget entscheidet Ihre Vermittlungs-/Beratungsfachkraft in einem Gespräch. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Kosten vor Entstehung beantragt wurden.

Übernimmt das Arbeitsamt Bewerbungskosten fürs Pornocasting?

Oder hier:

(…) Sofern Ihre Vermittlungs-/Beratungsfachkraft über die Möglichkeit der Förderung aus dem Vermittlungsbudget bereits grundsätzlich entschieden hat, kann formlos (persönlich, telefonisch oder schriftlich) mit Angabe Ihrer Kundennummer die Antragstellung erfolgen. Die erforderlichen Formulare senden wir Ihnen dann gerne zu. Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind, können nicht mehr übernommen werden.

Schade, denn bei einem Job als Darsteller oder Darstellerin im Pornobusiness handelt es sich nicht um eine versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern um eine honorarbasierte. Aber nun gut, wer so etwas Geiles wie ein Porno-Casting bei Eronite erleben möchte, kommt auch so zu uns.

Übernimmt denn Eronite die Bewerbungskosten fürs Pornocasting?

Wie die meisten Arbeitgeber können auch wir die Fahrtkosten zu unseren Castings nicht erstatten. Dafür haben wir zu viele Bewerber und Bewerberinnen, das wäre wirtschaftlich nicht tragbar und hoffen hier auf euer Verständnis für diese Entscheidung unserer Geschäftsleitung.

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