Sexistische Tattoos im Polizei-Dienst: Ablehnung!

Von Jens Haberlein
Voraussichtliche Lesedauer: 2 Minuten
Sexistische Tattoos im Polizei-Dienst: Ablehnung!
Sexistische Tattoos im Polizei-Dienst: Ablehnung!

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Sexistische Tattoos am Körper als Ausschlusskriterium

Für den Staatsdienst nicht geeignet?

Es ist ein unübersehbarer Trend, dass mehr und mehr Tätowierungen in Umlauf kommen. Bereits jeder fünfte Deutsche trägt ein Tattoo. Immer wieder sorgen jedoch so genannte sexistische Tattoos für Ärger. Unter Umständen können sie sogar eine Einstellung in den öffentlichen Dienst (Polizei, Justiz, Zoll et cetera) verhindern.


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Sexistische Tattoos im Polizei-Dienst: Ablehnung!Was gilt als sexistische Tattoos?

Als sexistische Tattoos werden Tätowierungen bezeichnet, bei denen Geschlechtsmerkmale übertrieben deutlich dargestellt werden. Das typische Beispiel dafür ist die Zeichnung einer nackten Frau, die sich früher Seeleute gern auf den Oberarm tätowieren ließen. Auch Zeichnungen von Geschlechtsteilen oder pornografische Ausdrücke gehören dazu.

Warum können Tattoos zu einer Ablehnung der Bewerbung führen?

Weil sich dadurch Bürger beleidigt oder herabgesetzt behandelt fühlen könnten. Beamte im öffentlichen Dienst sind Vertreter des Staates und genießen viele Privilegien. Im Gegenzug erwarten die Bürger ein tadelloses Auftreten, nicht nur was die Manieren, sondern auch die äußere Erscheinung betrifft. Staatsdiener haben darin eine Vorbildwirkung.

Führen sexistische Tattoos automatisch zu einer Ablehnung?

Nein, nur wenn sie an Stellen getragen werden, an denen sie in der Öffentlichkeit gut sichtbar sind. Das sind Stellen, die normalerweise nicht von Kleidung bedeckt sind, beispielsweise an den Unterarmen oder im Gesicht. Tragen die Bewerber die Tattoos jedoch an Stellen, die normalerweise von der Kleidung bedeckt sind, kann der Arbeitgeber oder Dienstherr nichts dagegen unternehmen. Der Bewerber braucht ihm gegenüber noch nicht einmal zu erwähnen, dass er solche Tattoos trägt.

Die Regelung trifft übrigens nicht nur auf sexistische Tattoos zu, sondern auf alle Tätowierungen, die beispielsweise Rassismus oder Gewalt verherrlichen oder verboten sind (Nazi-Symbole). Zu dieser Kategorie zählen auch so genannte “Gang-Marks”. Das sind Tattoos, mit denen ihre Träger ihre Zugehörigkeit zu einer Bande (Rocker, Street Gang) markieren.

Was können Betroffene tun?

Wessen Bewerbung durch sexistische Tattoos abgelehnt wird, hat kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Wie bereits gesagt, haben Beamte im öffentlichen Dienst eine Vorbildwirkung und der Dienstherr kann entscheiden, wie sie im Dienst aufzutreten und auszusehen haben.

Wer sexistische Tattoos gut sichtbar trägt, hat im Grunde genommen nur zwei Möglichkeiten. Die erste besteht darin, die Tätowierung noch vor dem Bewerbungsgespräch entfernen zu lassen. Wer auf sexistische Tattoos nicht verzichten will, muss sich wohl oder übel eine Arbeit in der Privatwirtschaft suchen, wo so etwas keine Rolle spielt.

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