Erotiklexikon: Upskirt

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    Upskirt
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    Der öffentliche Upskirt ist verboten

    Beim Upskirt (skirt = Englisch für Rock) handelt es sich um den Blickwinkel, bei dem Frauen unter den Rock geblickt wird oder geschaut werden kann. Mit Upskirting ist der Blick oder das unter einen Rock gerichtete Foto gemeint. Die Faszination der Upskirt-Perspektive besteht seit Jahrhunderten. Entsprechende Bilder und Videos beispielsweise in Pornos stoßen häufig auf voyeuristisches Interesse.


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    Historischer Rückblick

    UpskirtAnno 1767 zeigte der französische Rokkoko-Maler Jean-Honoré Fragonard erstmals sein Gemälde „Die Schaukel“ („L’Escarpolette“) mit einem jungen Mädchen auf der Schaukel. Durch die Bewegung werden die Beine unter dem langen Rock sichtbar und erregen Aufmerksamkeit bei einem jungen Mann. Das berühmteste Foto aus der Upskirt-Perspektive des 20. Jahrhundert zeigt Hollywoodstar Marilyn Monroe in dem Film „Das verflixte 7. Jahr“ von 1954: Das Sexidol jener Zeit zeigt sich im weißen Kleid mit weitem Rock in einer Flying-Skirt-Pose bis zur Unterwäsche.

    Mit der Verbreitung der Handys entwickelte sich das Upskirt-Phänomen auch hierzulande. Immer öfter fühlten sich Mädchen und Frauen als Opfer von sogenannten „Handy-Spannern“, die ihnen sogar in der Öffentlichkeit unter den Rock guckten und die Schnappschüsse auf ihren Mobiltelefonen festhielten.

    Upskirt – inzwischen kriminalisiert

    In Pornovideos gern gesehen und bei Frauensportarten wie Eislaufen oder Tennis unvermeidlich: Der Blick unter den Rock bleibt nach wie vor für viele ein besonderer Kick. Doch Upskirt ohne Einwilligung der Abgelichteten erfüllt in vielen Ländern einen strafrechtlichen Tatbestand und wird einer sexuellen Belästigung gleichgesetzt.

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    Es gibt aber auch zeigefreudige Frauen, die sich gern als Motiv für Upskirt-Fotos zur Verfügung stellen oder selbst freizügige Selfies veröffentlichen. Für die Betrachter kann sich dabei ein Reiz wie beim Spannen einstellen, ein Eldorado für Voyeure.

    Direkt zum Skirt-Girl

    Im November 2019 erfolgte in Berlin der Beschluss über einen Gesetzentwurf zur Kriminalisierung von Upskirting, dem „Unter-den-Rock-fotografieren“. Bereits Anfang des Monats November war vom Bundesrat ein Gesetzentwurf gegen die „Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person“ verabschiedet worden. Anfang Juli 2020 stimmte dann der Bundestag für die Einführung des neuen Gesetzes. Die Einwilligung des Bundesrates erfolgte am 18. September 2020. Seit dem 1. Januar 2021 ist es in Kraft: Upskirt-Aufnahmen ohne Einwilligung können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.

    Synonyme:
    Flying-Skirt
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